Passliste der U19-Juniors - Verlängerung 2022

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Auf dieser Seite findet man diejenigen Spieler, für die die Allgäu Comets gem. §47 der Bundesspielordnung (BSO) des American Football Verbandes Deutschland e.V. (AFVD) eine Spielerpassverlängerung für die Saison 2022 in der U19-Jugendmannschaft beantragt haben. Die Spieler werden/wurden gem. §60 BSO darüber informiert, dass die Liste hier eingesehen werden kann.

 

Jeder Verein kann die Pässe seiner Spieler bis zum 15.01. automatisch für die nächste Saison verlängern lassen.
Es wird keine Unterschrift vom jeweiligen Spieler benötigt. Es reicht aus, wenn die Spielernamen auf der Homepage bekannt gegeben werden. 
Die Allgäu Comets Kempten e.V. verlängern für die Saison 2022 die U19(Jugend)-Spielpässe wie folgt:

 

Vorname

Nachname

Nationalität

Simon

Reinema

DEU

Gioele

Sibilla

DEU

Adrian

Vidoni

DEU

Maximilian

Zwick

DEU

Christopher

Fehn

DEU

Steffen

Pleth

DEU

Jean-Pierre

Porta

DEU

Adam

Felberbaum

DEU

Marius

Hörmann

DEU

Joshua 

Hössl

DEU

Bastian

Ilmberger

DEU

Elias

Kraljevic

DEU

Peter

Kuncz

DEU

Marco

Ücker

DEU

Moritz

Van Kempen

DEU

Maximilian

Wil

DEU

Maximilian

Barmettler

DEU

Aaron

Glatzeder

DEU

Lukas

Haubensack

DEU

Simon

Hödl

DEU

Max

Müller

DEU

Noah

Pilgram

DEU


Informiert ein Verein den Spieler nicht, dass er den Spielerpass im Zeitfenster bis zum 15. Januar für die kommende Saison verlängert hat, und ein anderer Verein beantragt zu einem späteren Zeitpunkt einen Spielerpass, so entfällt bei dem Wechsel die Wechselsperre. Nimmt der Spieler für einen Verein an einem Spiel teil, so bringt er dadurch zum Ausdruck, dass er für diesen Verein eine Spielberechtigung erwerben will. In diesem Fall kann er sich nicht auf eine fehlende Information durch seinen Verein berufen. 
Die Beweislast für den Zugang der Information des Spielers trögt grundsätzlich der Verein. Es reicht jedoch aus, wenn der Verein die Information, für welche Spieler er die Spielerpässe verlängert hat, auf seiner offiziellen Vereinshomepage in einem öffentlich zugänglichen Bereich veröffentlicht hat. In diesem Fall muss der Verein nur den Zeitpunkt der Veröffentlichung belegen.